Corona Virus ... so geht es weiter!



NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.
Schillerstr. 4 | 30890 Barsinghausen | Web www.nfv.de

Günter Distelrath Präsident
Tel. 05105-75 126
Fax 05105-75 203
E-Mail guenter.distelrath@nfv.de
Web www.nfv.de
Unser Zeichen gd/mf
Barsinghausen, 05.Mai 2020

Erste Hinweise zum Wiedereinstieg Trainingsbetrieb

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
die niedersächsische Landesregierung hat gestern als erstes Bundesland einen eigenen Fünf-Stufen-Plan in einen neuen Alltag mit Corona vorgelegt. Dieser Plan beinhaltet u.a., dass mit dem morgigen Tag (6. Mai) die „Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandsregelung (2m) geöffnet“ werden können.
Welche erste Empfehlungen sich hieraus aus unserer Sicht für den „Wiedereinstieg in den Fußball- Trainingsbetrieb“ ergeben, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind, bitte ich der angefügten Übersichten (Hygienekonzept / Wiedereinstieg) zu entnehmen. Die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind als erstes grobes Konzept zu verstehen.
Auf der für morgen anberaumten Corona-Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel können sich weitere Details für den Trainingsbetrieb im Amateurfußball ergeben. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird nach der morgigen Konferenz noch im Laufe dieser Woche ein Arbeitspapier zum „Wiedereinstieg in den Vereinsfußball“ herausgeben. Sobald dieses Arbeitspapier vorliegt, werden wir es umgehend an Sie weiterleiten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir auf unserer Homepage (nfv.de) unter dem Reiter „Recht“ bereits ein FAQ zum Thema Corona eingerichtet haben, das wir regelmäßig aktualisieren und in dem die wichtigsten Fragen zu den Bereichen Spielbetrieb und Vertragsrecht dargestellt werden.

Mit besten Grüßen aus Barsinghausen
Niedersächsischer Fußballverband

Günter Distelrath Präsident



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CORONA
Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb

Folgende Kriterien sind von den Vereinen und Übungsleitern für eine verantwortungsvolle Ausübung eines Fußballtrainings zu beachten und im Rahmen der gesetzten Vorgaben sicherzustellen!
1. Die Vorgaben des Landes Niederachsen sind zu beachten
2. Hygiene-/Distanzregeln (2m) einhalten und Körperkontakte vermeiden
3. Fahrgemeinschaften sind vorübergehend nicht möglich
4. Vereinsheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen
5. Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume werden nicht benutzt
6. Training nur in kleinen und kontaktfreien Gruppen (bis max. 5 Personen)
7. Keine Wettkampfsimulationen und –spiele, kein Spielbetrieb
8. Keine Gefährdung von Risikogruppen
9. Keine Zuschauer beim Training
10. Kein Risiko -Gesundheit geht vor

FAQ unter
www.nfv.de

04.05.2020 Entwurf Wiederaufnahme von Sport: Stufenweiser Wiedereinstieg ins Fußballtraining

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Hygienekonzept des Niedersächsischen Fußballverbandes e. V.
Entwurf (Stand: 04. Mai 2020)

Vorbemerkungen

Für die vom NFV im Folgenden angeführten Vorschläge gilt die Grundvoraussetzung, dass die
durch die Bundesregierung, die Länderregierungen und die örtlichen Behörden vorgegebenen
Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie deren Umsetzung zu beachten
sind. Ferner ist in diesem Kontext zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und
regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen der Vereine auf Grundlage des aktuellen
Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.


Handlungsleitlinien

1.
Eine Teilnahme am bereitgestellten Fußballangebot ist bei einschlägigen
Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied
muss von der Sportanlage fernbleiben.

2. Durch jeden Verein sollte die Benennung eines Corona-Beauftragten zur Sicherstellung der
Vorschriften erfolgen. Ein*e Corona-Beauftragte*r eines Vereins ist im Wesentlichen
zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den
Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Fragestellungen.
Die Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren
Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt)
oder dem/der Vereinstrainer*in/Vereinsmanager*in wahrgenommen werden. Diese
Person/en soll/en darauf achten und überprüfen, dass z.B.
I. am Eingang der Sportanlage die allgemeinen Hinweise (z.B. Abstandsregel, Verhaltensregeln
(kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar
aufgehängt sind
II. auf allen Toiletten die Waschregeln aushängen
III. die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen
sichergestellt wird
IV. eine generelle Ansprechmöglichkeit durchgehend gewährleistet ist
V. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n,
sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

3. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche
Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war. Eine entsprechende Liste sollte
am Eingang zur Sportanlage deutlich sichtbar ausgelegt werden.

4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der
Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den
direkten Weg zur Sportanlage.

5. Das Betreten und Verlassen des Fußballplatzes muss auf direktem Weg erfolgen.
Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.

6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Die Nutzung von
Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung.
Desinfektionsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Es sind ausschließlich Einweg-
Papierhandtücher zu verwenden.
Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z.T.
bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Es wird um Verständnis
gebeten, dass der NFV nicht die Möglichkeit besitzt, eine zentrale Beschaffung und die
anschließende Verteilung für landesweit über 2.600 Vereine zu organisieren.